Hinweis zum Batteriegesetz
Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien an einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Sie können Altbatterien auch unentgeltlich an kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abgeben.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
„Cd“ steht für Cadmium,
„Pb“ für Blei und
„Hg“ für Quecksilber.
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.